11.07.2011
Gegen Show-Krane
Die IPAF begrüßt das Positionspapier der FEM-Produktgruppe
Krane und Hebezeuge, aus dem hervorgeht, dass Krane nicht zum Heben von Personen verwendet werden dürfen. Einzige Ausnahme seien Sonderfälle, bei denen in Eigenverantwortung des Betreibers Sicherheitsanforderungen erfüllt und umgesetzt werden.
Die FEM (
Fédération Européenne de la Manutention) ist die Europäische Vereinigung der Förder- und Lagertechnik. In dem
Positionspapier vom 16. Mai 2011 (Dokument FEM CLE MC N 0284) erklärt die FEM-Produktgruppe
Krane und Hebezeuge:
„Mobilkrane dürfen nicht zu Entertainmentzwecken, wie zum Beispiel dem Heben von Personen für Shows, „Bungee-Jumping“ und „schwebende Restaurants“ oder zum Anheben von anderen Vorrichtungen eingesetzt werden, auf oder unter denen sich Menschen befinden (wie z.B. Zelte)!
Mobilkrane sind nicht zum Heben von Personen vorgesehen. Nur unter bestimmten Einsatzbedingungen und wenn dies die ungefährlichste Möglichkeit der Durchführung einer Arbeit darstellt, dürfen sie dazu verwendet werden, Menschen in einem sogenannten „Mannkorb“ hochzuheben.“
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So nicht! Ein Krankorb ist keine sichere Methode zum Heben von Personen, warnen IPAF und FEM
Das Positionspapier entspricht in seiner Aussage einer bereits früher erschienenen Erklärung des US-Verbands
AEM Power Crane and Shovel Association (PCSA), in der es heißt: „Krane sind nicht konstruiert, hergestellt oder dafür vorgesehen, Personen für Bauarbeiten oder zu Freizeitzwecken zu heben. Sie wurden konstruiert,
um Gegenstände zu heben, nicht Menschen.“
Die PCSA ist eine der Produktgruppen der
Association of Equipment Manufacturers (AEM) mit über 800 Mitgliedern. Beide Erklärungen sind eine
Antwort auf einen potenziell gefährlichen Trend, bei dem gewisse Unternehmer Krane einsetzen, um Menschen zu Vergnügungszwecken in große Höhen zu heben, beispielsweise für „schwebende Restaurants“ und zum „Bungee-Jumping“.
Mehrere Hersteller von Kranen untersagen diese Verwendung ausdrücklich, wie diese Auszüge aus den Bedienerhandbüchern für Krane zeigen:
„Der sachgemäße Gebrauch des Krans besteht im Heben von Lasten! Heben von Personen gilt nicht als sachgemäßer Gebrauch des Krans!“ (Liebherr)
„Bestimmungswidrige Verwendung schließt ein... die Verwendung für jede Art von Sport- oder Freizeitveranstaltung, insbesondere Bungee-Jumping. “(Grove/Manitowoc Crane Group)
IPAF-Geschäftsführer
Tim Whiteman begrüßt die Klarstellung der FEM und kommentiert: „Speziell konstruierte Höhenzugangstechnik ist eine unendlich sicherere und präzisere Methode, zeitlich begrenzte Arbeiten in der Höhe durchzuführen. Man denke nur an einen Korb, der an einem einzelnen Kranseil hängt und leicht vom Wind hin- und hergeschaukelt werden kann. Wie diese Hersteller klar und deutlich sagen, sind Krane zum Heben von Lasten da und nicht zum Heben von Personen.“
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Tim Whiteman
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