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20.12.2011

7 Jahre Haft für Kranunfall

Das Bezirksgericht im japanischen Utsunomiya hat den Kranfahrer, der im Frühjahr 2011 in Kanuma (Präfektur Tochigi nördlich von Tokio in eine Gruppe von Schulkindern gerast ist), am Montag zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Der Mann namens Masato Shibata leidet unter Epilepsie – eine Tatsache, die der 26 Jährige bei seiner Einstellung verschwiegen hatte. Der Mann hätte also nie und nimmer am Steuer eines Krans sitzen dürfen, er hätte noch nicht einmal am Straßenverkehr teilnehmen sollen, so der Richter Masanobu Sato. Indem der Mann seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei, habe er das Leben von sechs Kindern auf dem Gewissen.

Sieben Jahre Haft sind in der japanischen Rechtsprechung das Höchstmaß an Strafe für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr. Der Anwalt des Angeklagten hatte sich Milde für seinen Mandanten erhofft, da dieser von Kindheit an von Mobilkranen fasziniert, ja besessen gewesen sei. Er hatte argumentiert, Masato Shibata leide an einem Minderwertigkeitskomplex und am Isoliertsein durch seine Krankheit. Sie wollen allerdings keine Berufung gegen das Urteil einlegen.
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Der Horrorunfall im April 2011


Den Unfallhergang schilderte die Verteidugung wie folgt: Am Morgen des Unfalls ignorierte der Kranfahrer Anzeichen eines sich anbahnenden epileptischen Anfalls, setzte sich ans Steuer des 12-Tonnen-Kompaktkrans, verlor das Bewusstsein und krachte in die Gruppe von Schulkindern. Sechs von ihnen kamen dabei ums Leben. Er soll aufgrund seiner Erkrankung bereits zwölf (!) weniger schwere Unfälle verursacht haben.

Einige Eltern der getöteten Kinder machten den Behörden schwere Vorwürfe. Sie hätten nach einem Unfall des Kranfahrers im April 2008, bei dem jemand schwer verletzt wurde, handeln und ihm den Führerschein entziehen müssen. Doch die Polizei hatte es versäumt, die Möglichkeit eines epileptischen Anfalls als Unfallursache überhaupt in Betracht zu ziehen, obwohl die Rettungsdienste dies mitgeteilt hatten.

Die Firma, für die der Angeklagte arbeitete und die den Kran betreibt, wurde in dem Urteilsspruch mit keinem Wort erwähnt.

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