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27.04.2015

Gericht kassiert Gebührenordnung für Schwerlast

Nach jahrelangem juristischen Streit ist nun klar: Die niedersächsische Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung ist unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Lüneburg hat in vier sogenannten Normenkontrollverfahren (Az. 12 KN 174/14, 12 KN 175/14, 12 KN 176/14 und 12 KN 177/14) die vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und vom Niedersächsischen Finanzministerium erlassene Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung vom 14. Februar 2012 (Nds. GVBl. Nr. 3/2012 S. 22) gekippt. Sie ist damit unwirksam.

Geklagt hatten vier Schwerlastunternehmen, aus der Wittrock-Gruppe die Firmen Titschkus & Wittrock , Ulferts & Wittrock und Ulferts sowie die Spedition Wocken aus Haren an der Ems. Bei jedem Schwerlast- und Großraumtransport auf öffentlichen Straßen benötigen die Firmen eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO sowie die Genehmigung einer Ausnahme von den Vorschriften über Höhe, Länge oder Breite von Fahrzeug oder Ladung (§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StVO). Zuständig dafür sind in der Regel die Straßenverkehrsämter. Sie holen für die Bearbeitung solcher Genehmigungsanträge eine Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Frage ein, ob der für den Transport beantragte Fahrweg ohne Beeinträchtigung von Straßen, Brücken und Tunneln befahren werden kann.

Die fragliche Gebührenordnung wurde auf Anregung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs mit dem Ziel erlassen, den im bundesrechtlichen Rahmen vorgesehenen Höchstbetrag der Gebühr von 767 Euro auf 850 Euro in die Höhe zu schrauben und so – abweichend vom Bundesrecht – das Land bei den Gebühren mitkassieren zu lassen.

Das Gericht argumentiert, dass die Gebührenordnung unwirksam ist, weil die Voraussetzungen für ihren Erlass nicht vorlagen. Eine vom Bundesrecht abweichende Regelung der Gebühren sei möglich, wenn eine bundesrechtlich geregelte Gebühr nicht den Aufwand deckt. Dies konnten die Richter anhand der vorgelegten Zahlen allerdings nicht nachvollziehen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Damit kann die Schwerlastbranche zumindest, was Transporte in Niedersachsen betrifft, etwas aufatmen. Oder, um es mit den Worten von Geschäftsführer Marcus Wittrock auszudrücken: „Wir haben gewonnen!“

Und was bedeutet das konkret in der Praxis? Marcus Wittrock erläutert: „Dies bedeutet, dass die neue Gebührenordnung hinsichtlich der Zusatzgebühr von Euro 30 für das Land Niedersachen, die ja nach wenigen Monaten ohnehin nicht mehr vollzogen wurde aufgrund der Vielzahl der Klagen, nicht in Ordnung war und diese 30 Euro nicht hätten erhoben werden dürfen. Und natürlich auch weiterhin nicht erhoben werden können.“

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