Um alle Bilder zu sehen, registrieren Sie sich bitte und melden Sie sich an. Dadurch können Sie auch unsere Beiträge kommentieren und unseren E-Mail-Newsletter abonnieren. Klicken Sie hier, um sich zu registrieren
15.12.2016

Wie viele Verstöße schaffe ich auf einmal?

Auf den ersten Blick zumindest scheint alles in Ordnung zu sein: Ein Schaufellader zieht in Arnsberg im Hochsauerlandkreis einen Baukran, ein Begleitfahrzeug ist auch dabei, und zur Absicherung sind ordnungsgemäß die gelben Rundumbeleuchtungen eingeschaltet. Dennoch wollen die Ordnungshüter sich das Ganze aus der Nähe besehen.

Sie halten die Fahrzeuge an und kontrollieren sie. Verstoß Nr. 1: Der 17 Tonnen schweren Schaufellader befährt die Straße mit montierter Baggerschaufel. Die müsste während der Fahrt abmontiert sein. Sollte es zu einem Unfall kommen, so handelt es sich bei der angebrachten Schaufel um ein erhebliches Gefahrenpotenzial.

Verstoß Nr. 2: Für den 14 Tonnen schweren angehängten Baukran liegt keine Betriebserlaubnis vor. Verstöße Nr. 3 und 4: Eine notwendige Ausnahmegenehmigung wie auch der Anbau einer rückwärtigen Beleuchtungsanlage mit einem KFZ-Kennzeichen sind ebenfalls nicht vorhanden. Verstoß Nr. 5: Der begleitende Lastzug ist um rund 20 Prozent überladen.
Bitte registrieren Sie sich, um alle Bilder zu sehen

Diese Spanngurte haben ihre besten Tage hinter sich: alt und abgenutzt (Bild: Polizei)


Verstoß Nr. 6: Neben der Überladung ist zusätzlich die Ladungssicherung mangelhaft. Auf dem Anhänger befinden sich fünf Ballastteile aus Beton. Jedes einzelne Teil wiegt etwa zwei Tonnen. Verstöße Nr. 7 und 8: Neben der falschen Platzierung auf der Ladefläche sind die Betonteile mit zu wenigen, aber dafür mit alten und zerschlissenen Spanngurten gesichert. „Im Falle einer Notbremsung war die Sicherung der Ladung somit nicht mehr gewährleistet“, so die Polizei.

Verstoß Nr. 9: Am Lastzug wird zudem das digitale Kontrollgerät nicht betrieben. Dies kann der Fahrer auch nicht, da er – Verstoß Nr. 10 – keine eigene Fahrerkarte besitzt. Verstoß Nr. 11: Weiterhin besitzt er nicht die erforderlichen Qualifikationen und Prüfungen für die Tätigkeit eines Berufskraftfahrers.

Fazit: Fast das Dutzend vollgemacht, Respekt! Gegen die Fahrer sowie Halter werden somit zahlreiche Anzeigen gefertigt. Die jeweiligen Bußgelder werden sich voraussichtlich auf mehrere hundert Euro summieren.

Kommentare