04.01.2021
Umsetzung der Umstrukturierung startet
Das Amtsgericht Zweibrücken eröffnet an diesem Montag antragsgemäß das Insolvenzverfahren über die Tadano Demag GmbH und Tadano Faun GmbH. Dies entspricht dem regulären Ablauf des Schutzschirmverfahrens, in das sich beide Firmen
Anfang Oktober vorläufig begeben hatten. Die Restrukturierung der Unternehmen verlaufe wie geplant und im von der Geschäftsführung gesteckten Zeitplan, so das bzw. die Unternehmen.
Das heißt: Ab sofort beginnt die Umsetzung der Umstrukturierung unter dem Schutz der Insolvenzordnung. Alle Beteiligten hätten in den vergangenen Wochen gut und konstruktiv zusammengearbeitet, insbesondere der Betriebsrat an den Standorten in Zweibrücken und Lauf, lässt der Konzern verlauten.
Als nächster Punkt steht die Abstimmung der Gläubigerversammlung über die vor dem Jahreswechsel eingereichten Sanierungspläne an. Willigt diese ein, so könne das Schutzschirmverfahren von Tadano Demag und Tadano Faun voraussichtlich bis zum Ende des 1. Quartals 2021 abgeschlossen werden.
Jens Ennen, CEO beider Firmen, sagt: „Wir haben bei der Neuausrichtung der Unternehmen in den vergangenen Wochen bereits große Fortschritte gemacht. Das Schutzschirmverfahren ermöglicht uns einen raschen und nachhaltigen Umbau unserer Unternehmen. Wir blicken sehr zuversichtlich in die Zukunft und sind überzeugt, dass wir Tadano Demag und Tadano Faun durch die Umsetzung der im Plan definierten Maßnahmen rasch wieder wettbewerbsfähig aufstellen können.”
Generalbevollmächtigter
Martin Mucha: „Trotz aller Umstände und Widrigkeiten, die mit einer Unternehmenssanierung verbunden sind, haben wir dankenswerterweise von allen Seiten viel Verständnis für den eingeschlagenen Weg erhalten. Nicht zuletzt deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass die Unternehmen auch die weiteren Hürden des angestrengten Sanierungsprozesses gut meistern und trotz harter Einschnitte die notwendige Unterstützung aller erhalten werden.“
Und Sachwalter
Arndt Geiwitz ergänzt: „Durch die engagierte und professionelle Mitarbeit von Management, Eigenverwaltung, Gläubigerausschuss, Insolvenzgericht und Sachwaltung war es möglich, auch in diesem Schutzschirmverfahren einen mit allen wesentlichen Stakeholdern abgestimmten Insolvenzplan nach nur drei Monaten einzureichen.“
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