30.09.2026

Darf ich jetzt aus dem Korb raus oder nicht?

Zu keiner Zeit ungesichert: Achtung, strengstens verboten! Arbeitsbühnen sind keine Aufstiegshilfen oder gar Aufzüge. Aus diesem Grund ist der Aus- und Einstieg auf angrenzende Bauteile in luftiger Höhe auch nicht erlaubt. Darauf weist die Blausteiner Firma AST Arbeitssicherheit hin. Sie schult den richtigen Aus- und Einstieg in Arbeitskörbe und Hubarbeitsbühnen beim Einsatz in erhöhter Position.

Doch was tun, wenn es der Einsatz doch erfordert? Dies ist der Fall, wenn man nur auf diese Art beispielsweise einen defekten Hallenkran zur Reparatur erreichen kann. Auch für die Installation von Randabsicherungen auf Dächern oder von Personenauffangnetzen in Industriehallen können Leitern oftmals nicht eingesetzt werden.

„Ist ein Überstieg unabdingbar und die Gefahr anderweitig höher, kann dies in Ausnahmefällen zulässig sein“, so AST-Trainer Jan Bauer: „Voraussetzung ist, dass eine spezielle schriftliche Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der zusätzlichen Risiken zeigt, dass dies die sicherste Methode zum Erreichen des Arbeitsplatzes ist.“ Für diese Ausnahmefälle haben die schwäbischen Spezialisten für Arbeits- und Gesundheitsschutz nun entsprechende Schulungen in ihr Programm aufgenommen.

Die Inhalte des eintägigen Seminars basieren auf der DGUV Information 208-019 Kap. 6.4 und der Praxisdurchführung aus dem Dokument „Aus- und Einsteigen aus Arbeitsbühnen und Arbeitskörben“ der internationalen D-A-CH-S-Arbeitsgruppe. In ihr streben Experten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol eine länderübergreifende Vereinheitlichung der Regelungen für Absturzsicherungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen an.
AST-Trainer Jan Bauer zeigt, wie der Einstieg in einen Arbeitskorb in luftiger Höhe vollzogen werden muss: Die Sicherung an einem Anschlagspunkt bleibt so lange bestehen, bis eine Verbindung zum Höhensicherungsgerät im Arbeitskorb hergestellt ist (Bild: AST Arbeitssicherheit)

Spezielle Höhensicherungsgeräte im Arbeitskorb
Nach der theoretischen Einweisung in den Umgang mit Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) zeigt der ausgebildete Industriekletterer Jan Bauer den Teilnehmern unter dem Hallendach, wie die Übergänge gelingen – sicher und rechtskonform. „Der wichtigste Punkt: Der Arbeiter, der den Korb verlässt, darf zu keinem Zeitpunkt der Aktion ungesichert sein“, so der Trainer für Höhensicherheit und Höhenrettung: „Der erste Schritt ist deshalb immer die Sicherung an einem definierten Anschlagpunkt, der sich am angrenzenden Bauteil befindet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt man mit der Absturzsicherung im Arbeitsgerät verbunden.“ Dabei handelt es sich um spezielle Höhensicherungsgeräte, die ein Herausschleudern aus dem Korb verhindern.

You'll never work alone: Ein weiterer wichtiger Punkt: Beim Aus- und Einstieg ist man niemals allein. Jan Bauer: „In jedem Fall steht ein ebenfalls mit einer PSAgA gesicherter zweiter Kollege mit Rettungsgerät im Arbeitskorb bereit.“ Und für diese Regelung gibt es keine Ausnahme.
Der AST Trainer demonstriert die Sicherung im Arbeitskorb (Bild: AST Arbeitssicherheit)

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