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29.07.2005

Prüfung von Turmdrehkranführern harmonisiert

Die Führung eines Turmdrehkranes setzt voraus, dass der Kranführer sicher seine Transportaufgabe durchführt. Die mögliche Gefährdung von Personen oder Sachen erfordert eine gründliche und umfassende Unterweisung der Kranführer. Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes schriftlich beauftragt.
Mit der nun verabschiedeten „Prüfungsanforderung für Turmdrehkranführer in der Bauwirtschaft“, haben sich die Spitzenverbände der deutschen Bauwirtschaft, ZDB und HDB auf harmonisierte Prüfungsstandards verständigt. Auf diesem Wege erhalten Unternehmer, die dies wünschen, einen einheitlich anerkannten Nachweis, dass sie ihrer gesetzlichen Unterweisungspflicht nachgekommen sind. Denn nur eine umfassende Unterweisung, die neben den unabdingbaren technisch-fachlichen Kenntnissen auch das notwendige Sicherheitswissen auf Basis der jeweils aktuellen Vorschriften und Gesetze enthält, rechtfertigt die Auszeichnung als „Geprüfter Turmdrehkranführer“. Stundenweise Veranstaltungen durch Kranhersteller, Händler oder Sachverständige, stellen nur eine Einweisung in den jeweiligen Krantyp dar und gelten daher nicht als Unterweisung zum ‚Geprüften Turmdrehkranführer‘.
Die erfolgreich absolvierte Prüfung wird mit einem Befähigungsnachweis und einer Art Ausweis, der „Checkkarte“ dokumentiert.

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