07.02.2006
Mobilkrane: EU hat Geräuschrichtlinie geändert
Wie der VDMA-Fachverband Fördertechnik und Logistiksysteme – Fachabteilung Krane und Hebezeuge - mitteilt, ist eine Änderung in das Amtsblatt eingeflossen, so dass die zweite Stufe der in der Geräuschrichtlinie 2000/14/EG geforderten Grenzwerte Anfang kommenden Jahres nicht in Kraft tritt.
Diese verlangte von den Herstellern eine Verminderung der Geräuschemission ihrer Maschinen um drei Dezibel. Für alle Maschinen, bei denen es technische Probleme gibt und die die neuen Grenzwerte nicht erreichen können (zum Beispiel Maschinen mit nur einem Motor), gelten die bisherigen Regelungen nun über das Jahr 2006 hinaus.
Damit konnte ein drohendes Produktverbot für diese Fahrzeugkrane abgewendet werden. „Diese Übergangslösung gilt für die kommenden zwei Jahre “, so Klaus Pokorny, Referent für Krane und Hebezeuge, VDMA-Fachverband Fördertechnik und Logistiksysteme.
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