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16.03.2006

Baugewerbe erleichtert über Kurzarbeitergeld

Als einen „arbeitsmarktpolitisch großen Schritt nach vorn“ bezeichnete Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes und Verhandlungsführer der Arbeitgeber in den darüber geführten Tarifverhandlungen für die Bauwirtschaft, die heutige Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung durch den Deutschen Bundestag.

„Ich bin davon überzeugt, dass wir damit der seit langem angestrebten ganzjährigen Beschäftigung der Bauarbeiter ein großes Stück näher kommen und die Arbeitslosenversicherung schon im nächsten Winter deutlich entlasten können. Arbeitsmarktpolitisch haben Bundesregierung und Bundestag damit ein wichtiges Zeichen gesetzt“, erklärte Dupré in Berlin. Er appellierte zugleich an Baubetriebe, Arbeitnehmer und Betriebsräte, die gesetzliche Neuregelung offensiv für die Vereinbarung flexibler Arbeitszeitregelungen zu nutzen: „Schon heute ist die flexible Arbeitszeit in den Betrieben des Baugewerbes fast flächendeckend gängige Praxis. Die Attraktivität einer Flexibilisierung der Arbeitszeit wird aber durch die gesetzliche Neuregelung deutlich erhöht. Das Jahreseinkommen, insbesondere das in der Schlechtwetterzeit verfügbare Einkommen der Bauarbeiter, wird zukünftig bei Auflösung von im Sommer angesparten Arbeitszeitguthaben deutlich höher sein als bei der Inanspruchnahme von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld), weil für jede Guthabenstunde aus dem Arbeitszeitkonto ein Zuschuss-Wintergeld von 2,50 Euro gezahlt wird. Damit ist sowohl betriebswirtschaftlich als auch volkswirtschaftlich ein richtiges Steuerungsinstrument gefunden worden, um befürchtete Fehlanreize zu vermeiden“.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes erwartet deshalb, dass durch die gesetzliche Neuregelung nicht nur die Flexibilität der Betriebe bei Auftragsmangel, Auftragslücken und Schlechtwetter erhöht wird, sondern zugleich die Bereitschaft der Arbeitnehmer zunehmen wird, Arbeitszeitguthaben anzusparen. Je mehr dies der Fall sein wird, umso mehr wird die Arbeitslosenversicherung durch die gesetzliche Neuregelung entlastet werden.

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