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20.03.2006

Baugewerbe begrüßt Bundestagsentscheidung

„Die Abzugsmöglichkeit für Handwerkerrechnungen", so Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, "entspricht einer von uns seit langem erhobenen Forderung. Gerade bei kleineren Aufträgen
in privaten Haushalten kann diese Maßnahme dazu beitragen, Schwarzarbeit zurückzudrängen und damit dem legalen Bausektor spürbare Impulse zu geben".

Allerdings müssen aus dem Umstand, dass die "schwarze" Erbringung haushaltsnaher handwerklicher Leistungen zwischenzeitlich in unmittelbarer Konkurrenz zur
legalen Arbeit steht, weitere Schlussfolgerungen gezogen werden. Allein die nicht gezahlte Mehrwertsteuer bringt dem Schwarzarbeiter einen Vorteil von derzeit 16 Prozent. Hinzu kommen nicht gezahlte Einkommen- und Gewerbesteuer sowie Sozialabgaben. “Angesichts der für 2007 geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer muss der Umfang der Abzugsmöglichkeit in einem zweiten Schritt deutlich aufgestockt werden“, forderte Robl weiter. „Die Bundesregierung muss zudem einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf bauhandwerkliche Dienstleistungen einführen, wie dies die erst kürzlich verabschiedete EU-Richtlinie erlaubt. Hierdurch könnte die Schwarzarbeit bei haushaltsnahen handwerklichen Leistungen deutlich verringert werden. Für die Bauwirtschaft
könnte die Reduzierung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 7 % die Grundlage für die Schaffung von bis zu 140000 Arbeitsplätzen bedeuten.“

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