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30.08.2006

Mindestlohn steigt leicht

Im Bauhauptgewerbe ändert sich der Mindestlohn zum 1. September 2006. Wie im Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe vorgesehen, erhöht sich der Mindestlohn West für Facharbeiten von 12,30 Euro auf 12,40 Euro.

Unverändert bei 9,80 Euro bleibt hingegen der Mindestlohn Ost. Die Mindestlöhne gelten zwingend für alle in Deutschland tätigen gewerblichen Arbeitnehmer unabhängig davon, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht.

Besonders wichtig sei das Prinzip des „Lohns der Baustelle“. Arbeitnehmer, die aus den östlichen Bundesländern nach Westdeutschland kommen, haben Anspruch auf mindestens den Mindestlohn West.

„Mit den höheren Mindestlöhnen wird ein wesentlicher Beitrag zu mehr Wettbewerb und stabiler Beschäftigung erreicht. Schmutzkonkurrenz und illegale Beschäftigung werden zurückgedrängt“, meint Dietmar Schäfers, stellvertretender Vorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und zuständig für das Bauhauptgewerbe.

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