03.10.2006
Lücke schließen
Mit In-Kraft-Treten der Betriebssicherheitsverordnung wurde die Position einer Befähigten Person in den Unternehmen geschaffen. Die Befähigte Person soll durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung verfügen. Genaue Angaben zum Qualifikationsprofil einer Befähigten Person sind in der Verordnung nicht enthalten.
Die „Qualitätsoffensive Befähigte Person“ will nun diese Lücke schließen. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI), des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI e.V.), der VdS Schadenverhütung GmbH, des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V., des Verbandes Beratender Ingenieure (VBI) und der Technischen Organisation von Sachverständigen (TOS).
„Wir wollen ein gemeinsames Konzept erarbeiten, in dem wir grundlegende Qualifikationsstandards für Befähigte Personen festlegen, Qualifikationsstufen sowie Bestellgebiete definieren“, erklärt Arno Weber, Vorstandsmitglied des VDSI und Mitarbeiter in der Qualitätsoffensive. In einem zweiten Schritt wollen die sechs Organisationen Ausbildungen zur Befähigten Person inhaltlich gestalten: „Davon profitiert der Unternehmer. Er hat mehr Sicherheit im Streitfall durch Einbinden einer Befähigten Person, die über ein von allen Organisationen getragenes Qualifikationsniveau verfügt“. Während die Technischen Regeln, die zurzeit vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet werden, konkrete Hinweise für die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in den Unternehmen geben, zielt die Arbeit der Qualitätsoffensive darauf ab, den Unternehmer bei der Auswahl einer kompetenten Befähigten Person zu unterstützen – in Ergänzung zum „amtlichen“ Regelwerk.
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