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27.11.2007

Neues Sicherheitskonzept bei Überlastsicherung von Fahrzeugkranen

Die Norm EN 13000:2004 Krane - Fahrzeugkrane ist im Amtsblatt der Europäischen Union vom 8.5.2007 (2007/C 104/01) gelistet, jedoch mit einem Hinweis, dass "eine wesentliche Anforderung" der Maschinenrichtlinie hinsichtlicht Anhang I nicht erfüllt ist. Dieser Hinweis bezieht sich auf die Überbrückung der Überlastsicherung bei Fahrzeugkranen. Eine Lösung ist nun in Sichtweite.

Die FEM Produktgruppe Krane und Hebezeuge - Fahrzeugkrane, ein Zusammenschluss der Hersteller von Fahrzeugkranen auf europäischer Ebene (www.fem-eur.com), unterstützt aktiv die Konsensfindung in dem Normungsgremium CEN/TC 147 WG P 1 Krane - Fahrzeugkrane. Dies hat dazu geführt, dass ein weitgehend stabiler Lösungsvorschlag, abgestimmt mit europäischen Arbeitsschutzexperten, nun vorliegt. Dieser Arbeitsvorschlag, der ein gänzlich neues Sicherheitskonzept zur Grundlage hat, wird nun in den Normungsprozess gegeben.

Die europäischen Hersteller von Fahrzeugkranen (FEM PG Krane und Hebezeuge), informieren vorab über den momentanen Stand der zu erwartenden Änderungen bezüglich der Überlastsicherung bei Fahrzeugkranen.

Der Vorschlag der europäischen Arbeitsgruppe wird im Wesentlichen folgende Änderungen beinhalten:

* Anstelle des heutigen Schlüsselschalters, der sämtliche Abschaltfunktionen der Überlastsicherungen überbrückt, wird ein "Rüsttaster" vorgesehen, der folgende Funktionen ermöglicht:

- Bei Montage- und Demontagevorgängen, bei denen vom Hersteller keine Traglasttabellen/Rüsttabellen vorgegeben sind, können wie bisher alle Montagevorgänge durch Betätigung des Rüsttasters durchgeführt werden. Damit ist es nach wie vor möglich, auch schwierige Montagen - insbesondere von Großgeräten - durchzuführen.

- In Betriebszuständen, in denen eine Traglasttabelle programmiert ist, kann eine Überbrückung der Überlastsicherung nicht mehr erfolgen. Damit ist ein Missbrauch des Schlüsselschalters zur betriebsmäßigen Traglaststeigerung nicht mehr möglich!

- Bei besonderen Betriebszuständen (zum Beispiel falls die Überlastsicherung mehrere lastmomenterhöhende Bewegungen gleichzeitig abschaltet, so dass kein "Rückweg" mehr offen ist – "deadlock situation"), ist es möglich, durch Betätigung des "Rüsttasters" die Abschaltgrenze der Überlastsicherung von 100 Prozent auf 110 Prozent anzuheben, um den Kran wieder in einen normalen Betriebszustand überführen zu können. Bei Überschreitung der 100-Prozent-Grenze werden automatisch alle Geschwindigkeiten auf 15 Prozent reduziert.

* Bei Ausfall von Komponenten der Überlastsicherung kann ein Notbetrieb notwendig sein. Für diesen Fall darf außerhalb der Kabine des Kranführers eine "Überbrückungseinrichtung" vorhanden sein. Diese muss sich bei Nullstellung des Meisterschalters automatisch zurücksetzen. D. h. die Überbrückungseinrichtung muss nach jeder abgeschlossenen Kranbewegung wieder neu betätigt werden!

Bei Betätigung der Überbrückungseinrichtung werden automatisch alle Geschwindigkeiten auf 15 Prozent reduziert.

* Wird der Rüsttaster oder die Überbrückungseinrichtung betätigt, wird automatisch ein "Datenaufzeichnungsgerät" (Datalogger) zugeschaltet, das Folgendes erfasst:

- Die Größe und die Häufigkeit der Überlastung (Erfassung aller Werte > 100 Prozent der eingestellten Traglasttabelle),
- alle Daten, die für eine Unfallrekonstruktion notwendig sind.

Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass die oben genanten Änderungen der EN 13000 zum ersten Quartal 2009 den Normungsprozess durchlaufen haben und gültig werden.

Um die Maschinenrichtlinie zu erfüllen und ein CE-Zeichen anbringen zu können, muss beim Inverkehrbringen eines Fahrzeugkranes in der EG dieses neue Sicherheitskonzept oder ein gleichwertiges vorhanden sein.

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