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27.05.2004

Neue Rechtsform für europaweit agierende Unternehmen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) beschlossen.

"Die Einführung der Europäischen (Aktien-) Gesellschaft erleichtert deutschen, europaweit agierenden Unternehmen die grenzüberschreitende Betätigung und stärkt deren internationale Wettbewerbsfähigkeit", sagte Brigitte Zypries.

Die Bundesjustizministerin erläuterte weiter: "Mit der Europäischen Gesellschaft steht erstmals eine in wesentlichen Fragen einheitliche europäische Rechtsform für Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Sie ermöglicht Unternehmen eine Expansion und Neuordnung über Ländergrenzen hinweg, ohne die kostspieligen und zeitaufwändigen Förmlichkeiten beachten zu müssen, die bislang mit der Gründung von Tochtergesellschaften verbunden sind."

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit betonte, dass die europäische Gesellschaft besonders für kleine und mittlere Unternehmen neue und unbürokratische Chancen eröffne, ihr Engagement im Ausland zu verstärken.

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