Um alle Bilder zu sehen, registrieren Sie sich bitte und melden Sie sich an. Dadurch können Sie auch unsere Beiträge kommentieren und unseren E-Mail-Newsletter abonnieren. Klicken Sie hier, um sich zu registrieren
23.12.2010

ACS soll Arbeitsplätze garantieren

Nach langen Verhandlungen hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt von ACS verbindliche Zusagen für den Erhalt der rund 11.000 deutschen Arbeitsplätze bei Hochtief erhalten, nachdem die Finanzaufsicht BaFin das Übernahmeangebot von ACS genehmigt hatte.

In der Vereinbarung sichert ACS der IG BAU unter anderem zu, als Mehrheitsaktionär seinen Einfluss nicht dahingehend geltend zu machen, dass in Deutschland betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Im Gegenteil: ACS will den Vorstand unterstützen, wenn er diese ausschließt. "Mit der Vereinbarung ist die größte Sorge der Hochtief-Mitarbeiter, sie könnten durch die Übernahme ihre Arbeitsplätze verlieren, vom Tisch", stellte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel fest.

Zudem bekennt sich der spanische Konzern zu den Rechten der Mitarbeiter. Er respektiert Tarifverträge, Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen von Hochtief. ACS hat sich darüber hinaus gegenüber der IG BAU dazu
verpflichtet, den Unternehmenssitz des größten deutschen Baukonzerns in Essen zu belassen. Damit sind die Bedenken der IG BAU gegen eine Übernahme von Hochtief durch ACS ausgeräumt.

"Es geht bei den Abreden ausschließlich um die Sicherung der Mitarbeiterrechte, falls das Übernahmeangebot von ACS erfolgreich ist", sagte Wiesehügel. Die Vereinbarung wird dementsprechend auch erst wirksam, wenn ACS die Schwelle von 50 Prozent der Aktien überschreitet.

Die Vereinbarung gilt zunächst bis Ende 2013. Über die Verlängerung und etwaige Veränderungen wird aber rechtzeitig vor Ablauf neu verhandelt.

Die Vereinbarung zwischen der IG BAU und ACS im Wortlaut

Vereinbarung zwischen ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A. (ACS) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot von ACS für die HOCHTIEF AG

Dieses Dokument enthält die wesentlichen Abreden, welche ACS gegenüber der IG BAU eingeht und die wirksam werden, sobald ACS die Mehrheit der Aktien an der HOCHTIEF AG hält. Es ist das beiderseitige Verständnis, dass ACS schon zuvor im Geiste dieser Abreden handeln wird, wenn das gegenwärtige Übernahmeangebot an die Aktionäre von HOCHTIEF erfolgreich vollzogen ist und ACS eine Beteiligung von 30% der Aktien überschreitet. Die Abreden treten am 31. Dezember 2013 außer Kraft. Die Parteien werden sich über etwaige Verlängerungen oder Änderungen dieser Absprachen rechtzeitig vor Ablauf verständigen.

ACS wird einen Verhaltenskodex unterzeichnen, der auf dem "Modell Internationales Rahmenabkommen" der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) beruht.

Als Mehrheitsgesellschafter der HOCHTIEF AG wird ACS, unbeschadet der nach deutschem Aktiengesetz zwingenden und ausschließlichen Geschäftsführungsbefugnis des Vorstandes der Gesellschaft, das Folgende unterstützen, vorausgesetzt, es treten keine HOCHTIEF betreffenden wesentlichen nachteiligen Veränderungen der Umstände auf:

1 Die HOCHTIEF AG bleibt eine eigenständige und mitbestimmte, selbst oder über Tochtergesellschaften operativ tätige Gesellschaft. Eine Umwandlung in eine Gesellschaft Europäischen Rechts (z.B. SE) ist ausgeschlossen.

2 Die Hauptverwaltung der HOCHTIEF AG verbleibt in Essen.

3 Der Vorstand der HOCHTIEF AG wird für das operative Geschäft der Gesellschaft verantwortlich bleiben. ACS strebt nicht den Abschluss eines Beherrschungsvertrages an und wird sich als Gesellschafter nicht in operative Entscheidungen des Managements einmischen.

4 ACS respektiert die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen von HOCHTIEF und beabsichtigt nicht, Änderungen der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern und der Mitbestimmung im Betrieb oder im Aufsichtsrat herbeizuführen.

5 ACS wird seinen Einfluss nicht dahingehend ausüben, dass die gegenwärtige Zahl der Arbeitnehmer des HOCHTIEF-Konzerns, deren Arbeitsverhältnisse deutschem Recht unterstehen, durch betriebsbedingte Kündigungen vermindert wird, die während der Dauer dieser Absprachen ausgesprochen werden. ACS würde den Vorstand von HOCHTIEF unterstützen, wenn er entscheidet, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten.

6 ACS wird eine Strategie von HOCHTIEF unterstützen, nationale Märkte - insbesondere den deutschen Markt - nachhaltig und mit angemessener Profitabilität zu entwickeln, um Arbeitsplätze zu sichern und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.

7 Die Zusammenarbeit zwischen allen Geschäftsbereichen des HOCHTIEF-Konzerns soll ausgebaut werden. Die Strategie der Geschäftsbereiche soll in höherem Maße darauf ausgerichtet werden, Aufträge für die jeweils anderen
Geschäftsbereiche des Konzerns zu generieren.

8 Die IG BAU ist und bleibt alleiniger Sozialpartner im HOCHTIEF-Konzern für Deutschland und alle Arbeitsverhältnisse nach deutschem Recht.

9 Die Arbeitsdirektoren in den mitbestimmten Gesellschaften des HOCHTIEF-Konzerns werden nur im Benehmen mit den Gewerkschaftsvertretern in den jeweiligen Aufsichtsräten vorgeschlagen. Die IG BAU ist davon überzeugt, dass die vorstehenden Absprachen nunmehr eine konstruktive Beziehung zwischen HOCHTIEF, seinen Arbeitnehmern und ACS ermöglichen.

Kommentare