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20.01.2014

Geldstrafen nach Landshuter Kranunfall

Der tödliche Kranunfall von Landshut vom 20. April 2012 hat nun zu zwei Verurteilungen geführt: Sowohl der Bauunternehmer als auch der Kranführer sind nun zu Geldstrafen verdonnert worden. Fest steht: Der Kran hatte eine viel zu schwere Last am Haken. Mit fast 700 Kilo zuviel am Haken war der Kran massiv überladen. Ein Gutachten deutete schon früh darauf hin.
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Die Unfallstelle am 20. April 2012 (Foto: Freiwillige Feuerwehr Stadt Landshut)


Der Ausleger des Baukrans war auf ein ein zufällig vorbeifahrendes Auto gekracht; der 62-jährige Fahrer starb noch an der Unfallstelle. Das Amtsgericht verurteilte den Bauunternehmer erst jetzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro, da dieser zunächst dagegen Einspruch erhoben hatte. Immerhin konnte der Bauunternehmer die Höhe der Geldstrafe so auf die Hälfte drücken, denn ursprünglich war er zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt worden, 180 Tagessätze à 100 Euro.

Das Urteil gegen den Kranführer erging schon früher, und zwar im August 2013. Er war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und musste 120 Tagessätze bezahlen, was einer Freiheitsstrafe von vier Monaten entspricht.

Das Gericht hatte argumentiert, der 48-jährige Unternehmen habe den Mann als Kranführer eingestellt, obwohl dieser keinen gültigen „Kranführerschein“ hatte. Der Kranführer habe daraufhin seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt und den Kran fast um die Hälfte überladen. 1.360 Kilogramm hätte der Mann bei der Ausladung an den Haken hängen können. Tatsächlich aber hatte er eine 2.000 Kilogramm schwere Last angeschlagen.
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Der Fahrer hatte keine Chance, er erlitt ein tödliches offenes Schädel-Hirn-Trauma (Foto: Freiwillige Feuerwehr Stadt Landshut)


Damit ist der strafrechtliche Teil der Sache ausgestanden. Allerdings läuft noch ein weiteres, zivilrechtliches Verfahren, bei dem es um Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen geht.

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