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15.07.2015

Neue Fachempfehlungen für Schweiz

Der Verband Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter VSAA hat gemeinsam mit der Schweizerischen Unfallversicherung Suva und dem internationalen Branchenverband IPAF die Anforderungen für die Arbeitssicherheit im Einsatz der Geräte definiert und konkretisiert. Die Fachempfehlung ist keine neue Vorschrift, sondern eine Konkretisierung der Artikel 6 und 8 der Verordnung für Unfallverhütung, kurz VUV.
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Einsatz einer LKW-Bühne am Zürcher Prime Tower


Die VSAA-Mitglieder bekennen sich zur Sicherheit und Qualität von Arbeitsbühnen. Sie verpflichten sich zu einem sicheren Einsatz und nehmen ihre Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Kunden wahr. Deshalb hat sich 2013 unter Führung des VSAA eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Anforderungen an die Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen definiert hat. Die neue Fachempfehlung konkretisiert die bestehende, bereits heute verbindliche Vorschrift zur Unfallverhütung VUV. Sie wurde wie gesagt gemeinsam mit Suva und IPAF erarbeitet.

Die Fachempfehlung kann auf der Homepage des Verbandes heruntergeladen werden. Es handelt sich um die Fachempfehlung FE-310.15d „Instruktion und Ausbildung für Benutzer von Hubarbeitsbühnen (HAB)“ und um die Fachempfehlung FE-320.15d „Ausbildungsanbieter für Benutzer von Hubarbeitsbühnen (HAB)“. In letzterer werden die fachlichen Anforderungen für Ausbildungszentren festgelegt, die Schulungen für Benutzer von Hubarbeitsbühnen anbieten.

Hintergrund: VSAA
Der Verband der Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter VSAA hat 14 Mitglieder, die mit 479 Mitarbeitern zusammen rund 88 Millionen Franken umsetzen. Die Mitglieder des VSAA vermieten 3.411 Arbeitsbühnen. 2014 wurden 666 Geräte verkauft. Alle Arbeitsbühnen erreichen eine Gesamthubhöhe von 41.400 Metern.

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