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14.05.2003

Hilfe für GSL-Maschinen

Die PB Lifttechnik GmbH bietet in Kooperation mit Liftmanager GmbH eine Reparaturmethode für GSL-Maschinen an.

Wie das Unternehmen vermeldet, wurden zwischenzeitlich die ersten drei Geräte, nach erfolgter Reparatur, durch einen Sachverständigen geprüft und vergangene Woche an die Kunden ausgeliefert und bereits wieder in Betrieb genommen.

Des Weiteren teilt PB Lifttechnik mit:
„Aufgrund der verschiedensten Informationen, die im Markt kursierten, war es unumgänglich eigene Materialprüfungen und -bestimmungen an den Geräten durchzuführen. Hierbei wurden Rohre, Buchsen, Scherenbolzen und das Schweißgut geprüft. Durch die Materialprüfanstalt wurde festgestellt, dass es sich höchstwahrscheinlich um osteuropäische Stahlsorten handelt, die sich aber durchaus in den erforderlichen Toleranzwerten bewegen. Nachdem dies geklärt war, wurde von PB Lifttechnik GmbH in Zusammenarbeit mit verschiedenen Schweißfachspezialisten, sowie aufgrund eigener Erfahrungen mit diesem Scherensystem, die nun durchgeführte Reparaturlösung erarbeitet.

Hierbei werden nach dem Zerlegen des Scherensystems die Innenträger komplett sandgestrahlt und anschließend auf bereits vorhandene, beziehungsweise sichtbare Risse geprüft. Bei einem Großteil der bisher geprüften Geräte wurden sichtbare Risse festgestellt. Diese werden dann entsprechend dokumentiert, um den Betreibern die Möglichkeit der Schadensmeldung an ihre Versicherer zu geben. Unabhängig, ob nun Risse gefunden werden oder nicht, werden die vorhandenen Schweißnähte an den Buchsen mit einem speziellen Verfahren entfernt, fachmännisch erneuert und anschließend spezielle Verstärkungsbleche aufgeschweißt. Entgegen ersten Befürchtungen einiger Betreiber, dass eine Erweiterung des Baumusters erforderlich sei, hat zwischenzeitlich auch der TÜV Nord als zuständige Prüfstelle und das Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig die Nacharbeiten eindeutig als Reparaturmaßnahme bezeichnet. Nach oben geschilderter Reparatur, Lackierung und Montage können die Maschinen durch einen Sachverständigen des TÜVs, der Dekra oder durch einen freien Sachverständigen geprüft werden.

Die hier beschriebene Reparatur wurde in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler der AVS System Lift AG von deren Versicherung geprüft und genehmigt. Der Versicherungsschutz ist wieder in vollem Umfang vorhanden, sobald die fachgerechte Reparatur durch einen autorisierten Sachverständigen im Prüfbuch bestätigt wird. Auch mit anderen Versicherungsgesellschaften der einzelnen Betreiber wird dies auf Wunsch abgeklärt.

Ein vom Bremsenhersteller angebotener Umrüstsatz ist laut Herstellerangaben in der Kalenderwoche 21 lieferbar. Diese Umrüstung wird vom Gewerbeaufsichtsamt und vom TÜV Nord mittlerweile auch als Reparatur gesehen und muss nach Umrüstung ebenfalls durch einen Sachverständigen im Prüfbuch dokumentiert werden.

Für Geräte oder Maschinen, die bis zu diesem Zeitpunkt wieder in Betrieb genommen werden, empfehlen wir (PB Lifttechnik) die vom TÜV Nord ausgearbeitete Lösung zum temporären Weiterbetrieb. Um die hohe Beanspruchung und den mechanischen Verschleiß des Bremssystems zukünftig deutlich zu verringern, raten wir unseren Kunden zusätzlich zum Einbau einer relativ einfachen und verschleißfreien Bremsmethode, die im Hydrauliksystem nachgerüstet werden kann.

Auch der Versicherungsmakler Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz – Makler GmbH & Co. hat die von uns durchgeführte Reparatur an GSL-Scheren geprüft und genehmigt.“

Ende der Mitteilung der PB Lifttechnik GmbH

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