Uns haben Berichte sowie ein Foto eines Vorfalls in Schottland erreicht, bei dem in der vergangenen Woche eine Hubarbeitsbühne gegen eine Brücke geprallt ist.
Die ursprüngliche Meldung, die wir erhielten, bestand lediglich aus einem Bild und einer groben Ortsangabe. Nach einigen Recherchen sieht es so aus, dass sich der Unfall am vergangenen Donnerstag an einer Brücke unterhalb der West Highland Railway Line ereignet hat – unmittelbar südlich von Glenfinnan in Schottland.
Die Fotos, die uns zugesendet wurden, zeigen kein Höhenbegrenzungsschild, das Autofahrer üblicherweise darauf hinweist, dass die maximale Fahrzeughöhe 4,10 Meter beträgt. Ob das Schild durch den Aufprall abgerissen wurde oder bereits bei einem früheren Unfall verloren gegangen war, ist uns nicht bekannt.
Die Hinweise auf Höhenbegrenzungen sind normalerweise auch direkt am Brückenbogen angebracht
4,10 Meter hätten eigentlich ausreichen sollen für den Tieflader – ein Fahrzeug mit abgeschrägter Ladefläche (sogenannter „Beaver Tail“), das eine Gelenkarbeitsbühne von Genie transportierte, welche wiederum aus dem Mietpark von Ord stammte. Dennoch prallte der Gelenkpunkt des Auslegers gegen die Brücke. Der LKW muss mit einer solchen Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein, dass der Aufprall offenbar den Drehverbindungsring vom Fahrgestell oder Aufbau abriss und die Arbeitsbühne auf einer Seite seitlich vom Laster schob.
Bei dem Unfall wurde niemand verletzt; wenngleich der Verkehrsfluss beeinträchtigt war, unterstreicht das Ereignis doch einmal mehr die Wichtigkeit sorgfältiger Routenplanung und umsichtiger Fahrweise. Sollte jemand weitere Einzelheiten zu diesem Vorfall beisteuern können, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Redaktion.
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