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28.11.2007

Neue Kategorien im IPAF-Schulungsprogramm

Ab 2008 werden im IPAF-Schulungsprogramm neue Hubarbeitsbühnen-Kategorien zum Einsatz kommen. Die Änderung der Kategorien betrifft keine bereits durchgeführten Schulungen, und bestehende PAL Cards (Powered Access Licences) behalten ihre jeweilige Gültigkeit, meldet IPAF.

So müssen Inhaber von PAL Cards ihre Karten nicht ändern lassen. Die IPAF hat die Kategorien in ihrem Schulungsprogramm überarbeitet in der Bestrebung, sie an die internationalen Normen prEN 280 und ISO/DIS 16368 anzugleichen. Diese Normen regeln Konstruktion und Fertigung von Hubarbeitsbühnen weltweit.

Im Folgenden werden die neuen IPAF-Kategorien mit den jeweiligen Abkürzungen kurz erklärt:
• Statisch Vertikal (1a): Senkrecht-Personenlifte (mit Stützen)
• Statisch Boom (1b): Selbstfahrende Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger- und Lkw-Hubarbeitsbühnen
• Mobil Vertikal (3a): Scherenarbeitsbühnen und Senkrecht-Personenlifte (von oben verfahrbar)
• Mobil Boom (3b): Selbstfahrende Gelenk- und Teleskoparbeitsbühnen (von oben verfahrbar)
• Sondergerät (SPECIAL): Spezialmaschinen

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Die folgenden Kurse werden unverändert fortgesetzt:
• Mastkletterarbeitsbühnen (MC)
• Isolierte Hubarbeitsbühnen (IAD)
• Telehandler-Arbeitsbühnen – Integriert (TPI)
• Einsatz von Sicherheitsgeschirr und deren Inspektion (H)
• Auf- und Abladen (LOAD)
• Hubarbeitsbühnen für Manager (MM)

PAL Card-Inhaber, die verlorene Karten ersetzen lassen müssen, erhalten Duplikate mit den ursprünglichen Kategorien, in denen sie geschult wurden, da die auf der PAL Card dargestellten Kategorien die erhaltene Schulung darstellen. Wer ab dem 1. Januar 2008 eine Neuschulung oder eine Aufstufung absolviert, erhält Karten mit den neuen Kategorien.

Sicherheitsbeauftragte können die Gültigkeit von PAL Cards prüfen, indem sie beim IPAF-Büro anfragen: 0421 6260 310 in Deutschland oder +44 15395 62444 in Großbritannien.

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