19.03.2010
Mindestlohn für Dachdecker
Für die rund 60.000 Beschäftigten im
Dachdeckerhandwerk gilt ab heute wieder ein Mindestlohn. Gestern wurde die Rechtsverordnung im Bundesanzeiger veröffemtlicht. Sie regelt, dass der zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband für das Dachdeckerhandwerk bereits am 28. September letzten Jahres abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag
für alle in- und ausländischen Betriebe der Branche gilt; unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.
„Der Mindestlohn steht dafür, dass sich erneut die Tarifvertragsparteien durchgesetzt haben. Er ist ein wichtiger Faktor für faire Wettbewerbsbedingungen im Dachdeckerhandwerk“, sagt
Dietmar Schäfers, als stellvertretender Vorsitzender der IG BAU zuständig für das auausbaugewerbe.
Nach dem
Tarifvertrag vom 28. September 2009 beträgt der Mindestlohn für die Dachdecker bundesweit künftig 10,60 Euro. Ab dem 1. Januar 2011 steigt der Mindestlohn auf 10,80.
„Dass der Mindestlohn so spät kommt, liegt im Verantwortungsbereich der neuen Bundesregierung. Geplant war, dass er zum 1. Januar 2010 in Kraft
tritt“, betont Schäfers.
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