Um alle Bilder zu sehen, registrieren Sie sich bitte und melden Sie sich an. Dadurch können Sie auch unsere Beiträge kommentieren und unseren E-Mail-Newsletter abonnieren. Klicken Sie hier, um sich zu registrieren
19.03.2010

Mindestlohn für Dachdecker

Für die rund 60.000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk gilt ab heute wieder ein Mindestlohn. Gestern wurde die Rechtsverordnung im Bundesanzeiger veröffemtlicht. Sie regelt, dass der zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband für das Dachdeckerhandwerk bereits am 28. September letzten Jahres abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag für alle in- und ausländischen Betriebe der Branche gilt; unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.

„Der Mindestlohn steht dafür, dass sich erneut die Tarifvertragsparteien durchgesetzt haben. Er ist ein wichtiger Faktor für faire Wettbewerbsbedingungen im Dachdeckerhandwerk“, sagt Dietmar Schäfers, als stellvertretender Vorsitzender der IG BAU zuständig für das auausbaugewerbe.

Nach dem Tarifvertrag vom 28. September 2009 beträgt der Mindestlohn für die Dachdecker bundesweit künftig 10,60 Euro. Ab dem 1. Januar 2011 steigt der Mindestlohn auf 10,80.

„Dass der Mindestlohn so spät kommt, liegt im Verantwortungsbereich der neuen Bundesregierung. Geplant war, dass er zum 1. Januar 2010 in Kraft
tritt“, betont Schäfers.

Kommentare