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10.01.2005

Fair Guide: Rechnungen ungültig

Wir berichteten an dieser Stelle schon mehrfach über Einträge in dubiose „Messeführer“ und rieten, sich hier nicht zu engagieren und genau zu prüfen, welche Leistung angeboten wird..

Nun hat laut einer Mitteilung der AUMA (Vereinigung der Messeveranstalter und –gesellschaften) das Landgericht Chemnitz in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass diese Einträge von den Kunden nicht gezahlt werden müssen. In dem zu Grunde liegenden Fall sollten 2700 Euro für einen Eintrag in einen „Messeführer“ eingetrieben werden. Das Gericht entschied, dass die fraglichen Einträge so aufgemacht seien, dass bei den Kunden der Eindruck eines kostenfreien Eintrags entstünde. Dies verstoße gegen § 263 STGB (Täuschung), damit seien die nachfolgenden Mahnungen hinfällig und bräuchten von den Kunden nicht gezahlt zu werden, da sie auf einer bewussten Irreführung beruhten.

Wer also eine solche Rechnung/Mahnung von der Construct Data AG erhält, sollte diese überprüfen oder gleich seinem Rechtsanwalt übergeben. Auch bei der AUMA sind weitere Hinweise zum Urteil oder zur Vorgehensweise zu bekommen.

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