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14.05.2014

Geldstrafe für Kranführer nach tödlichem Unfall

Nach dem tödlichen Unfall eines Feuerwehrmanns beim Abbau eines Maibaums im Herbst 2012 ist der Kranführer vom Amtsgericht Leutkirch zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden.

Das Gericht hatte zu entscheiden, ob der Mann sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hatte. Der 66-jährige Kranführer, ehrenamtlich im Einsatz, hatte es den Richtern zufolge mit zu verantworten, dass eine 140 Kilogramm schwere Umlenkrolle den 59 Jahre alten Feuerwehrmann erschlug. Denn, so die Argumentation des Gerichts, hätte der Kranführer sorgfältiger geprüft, so hätte sich der Unfall vermeiden lassen.

Außerdem hätte der Angeklagte den Autokran nicht in Gang setzen sollen, solange sich noch Personen im Gefahrenbereich aufhielten. Er selbst ist untröstlich, dass alles so geschehen ist und leidet unter Depressionen. Der 66-Jährige entschuldigte sich unter Tränen bei den Angehörigen.

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