03.06.2024

Zollamtliche Erfassung erlassen

Schon seit Längerem wird darüber diskutiert, ob die Europäische Kommission Zölle auf in China hergestellte Arbeitsbühnen erheben wird.

Der erste Schritt war, dass europäische Hersteller eine Beschwerde am 29.September 2023 eingereicht haben, um Verzerrungen am Markt zu überprüfen.

Am 13. November 2023 leitete die Kommission der EU eine Antidumpinguntersuchung gegenüber Arbeitsbühnenimporten aus China ein. Nun, ganz firsch, wurden die Zollbehörden am 23. Mai dieses Jahres angewiesen, eben jene Geräte „zollamtlich zu erfassen“. Diese Erfassung ist auf neun Monate angesetzt.

Bei einer zollamtliche Erfassung registriert der Zoll erst einmal „nur“ die Ware, erhebt, wie viele Geräte in die Europäische Union eingeführt werden. Die Kommission kann unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend Antidumpingzölle verhängen und Nachzahlungen von den betroffenen Unternehmen fordern.

Das Verfahren geht demnach in die nächste Runde.

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