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24.01.2008

Freispruch

Vor anderthalb Jahren kam es in Hannover zu einem tragischen Unfall. Ein LKW streifte den Ausleger einer LKW-Bühne, auf der sich zum Unfallzeitpunkt zwei Fensterputzer bei der Arbeit in 20 Meter Höhe befanden. Einer der Betroffenen fiel aus dem Korb und starb. Der Zweite konnte sich festhalten, ist vom Erlebnis aber traumatisiert.

Nun wurde der Fahrer des LKWs vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung seitens des Amtgerichts freigesprochen. Zur Begründung nannte die Richterin „erhebliche Zweifel am Schuldvorwurf“ und bezieht sich damit unter anderem auf ein Gutachten der Berufsgenossenschaft.

Der Auslegerarm ragte um 1,12 Meter in die Fahrbahn. Der Fahrer des LKWs habe aufgrund der dämmrigen Sichtverhältnisse keine Möglichkeit gehabt, dem spät zu erkennenden Hindernis auszuweichen oder zu bremsen. Zwei Zeugen bestätigten dies. Der für die Arbeitsbühne Verantwortliche habe es laut BG-Gutachten unterlassen, den Schwenkbereich zur Straße zu sichern.

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