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20.04.2004

Liebherr reagiert im Patentrechtsstreit um Y-Abspannung

In der ersten Instanz hat das Landgericht Mannheim entschieden, dass Liebherr mit der Y-Abspannung das Patentrecht verletzt.

Liebherr erklärt nun, in Berufung zu gehen. Darüber hinaus wird in einer Presseerklung des Liebherr-Werks Ehingen gesagt, dass "Gegenstand des erstinstanzlichen Urteils lediglich eine ganz spezielle Variante von Y-Abspannungen ist, die im Übrigen inzwischen überholt ist." und weiter heißt es, dass "Terex entgegen anders lautender Darstellung kein generelles Verbot von Y-Abspannungen erstritten hat".

Es handele sich um ein erstinstanzliches Urteil, gegen das Berufung eingelegt werde. Darüber hinaus wird seitens Liebherr darauf hingewiesen, dass gegen die Schutzrechte, die diesem Patentrecht zugrunde liegen, ein Löschungsverfahren laufe.

Abschließend wird seitens Liebherr angemerkt, dass "aufgrund der möglichen Rechtsmittel und etwaiger Vergleichsverhandlungen der Prozessausgang völlig offen ist und es in naher Zukunft nicht mit einem rechtskräftigen Urteil zu rechnen ist".

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