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03.03.2020

Snorkel verklagt Instant UpRight

Die europäische Abteilung des US-amerikanischen Arbeitsbühnenherstellers Snorkel hat rechtliche Schritte gegen die irische Firma Instant Upright Ltd. wegen Verstoßes gegen einen Markenlizenzvertrag eingeleitet, der ihr die Verwendung der Marke UpRight im Zusammenhang mit Hubarbeitsbühnen erlaubt. Das Verfahren wurde vor dem irischen High Court eröffnet, wobei für Ende der Woche eine vorläufige Anhörung angesetzt wurde.

Der Fall dreht sich um eine Lizenzvereinbarung zwischen Instant Upright Ltd und Tanfield Engineering Systems Ltd, die Teil der Vereinbarung war, bei der Tanfield 2006 das Bühnengeschäft von Instant Upright erwarb, siehe: Tanfield kauft UpRights Bühnensparte.

Im folgenden Jahr kaufte Tanfield Snorkel und beschloss dann 2010, die Verwendung des Namens UpRight zugunsten der weltweiten Nutzung der Marke Snorkel aufzugeben, siehe: Aus Upright wird Snorkel. Im Jahr 2013 erwarb Don Ahern dann 51 Prozent von Snorkel und übernahm das Geschäft von Tanfield mit der Option, den Rest des Unternehmens zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Unter einer Prämisse: Nur wenn es die Gewinnlage und der Cashflow von Snorkel hergeben. Dieser Deal ist auch bereits Gegenstand eines Rechtsstreits, siehe: Ahern-Tanfield-Streit landet vor Gericht.

Instant Upright verteidigt das Verfahren mit der Begründung, dass Snorkel die Verwendung des Namens ‚UpRight‘ vor zehn Jahren aufgegeben habe, als es in Snorkel umbenannt wurde, und dass man nun dasselbe Instant-Upright-Branding für die Low-Level-Maschinen verwende, das man schon seit 2007 für die Alu-Fahrgerüstsysteme verwendet hat.

Soweit wir wissen, vertritt Instant Upright die Meinung, dass es hier keinen „Fall“ gebe. Die Iren haben sicherheitshalber schon mal beantragt, dass von Snorkel verlangt wird, eine Sicherheit für die anfallenden Verteidigungskosten zu hinterlegen.


Vertikal Kommentar

Es wäre wahrscheinlich unklug, sich zu den rechtlichen Aspekten dieses Falles zu äußern. Aber es könnte erwähnenswert sein, dass der Rechtsstreit ausgelöst wurde durch die oder nach der Einführung einer Reihe von in China hergestellten, mit ‚UpRight‘ gebrandeten, niedrigen Pusharound-Liften und selbstfahrenden Mikroscherenbühnen durch Instant UpRight im letzten Jahr, siehe: Comeback für UpRight-Scherenbühnen.

Angesichts der Tatsache, dass die früheren Eigentümer von Snorkel den Namen UpRight und seine blaue Farbgebung aufgegeben haben und dass die Verwendung des Namens UpRight ausdrücklich im Firmen- und Handelsnamen Instant UpRight beibehalten wurde, ist die Begründung für diesen Fall schwer zu verstehen. Man kann also davon ausgehen, dass Snorkel immer noch das Recht hat, den Namen UpRight zu verwenden, falls es sich dafür entscheiden wollte. In diesem Fall könnte es sich eher um das exklusive Recht zur Verwendung des Markennamens handeln als um etwas anderes. Es ist schwer vorstellbar, dass sich Instant UpRight jemals zu einem Mainstream-Konkurrenten von Snorkel aufschwingt oder auch nur für eine Delle in den Verkaufszahlen seiner Bühnenabteilung sorgt.

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