25.10.2012
Etikettenschwindel bei Zurrgurten
Etikettenschwindel lohnt sich nicht – das musste ein Anbieter von Zurrgurten, der
zu hohe Angaben bezüglich der Vorspannkräfte der Zurrgurte machte, jetzt erleben. Sein Fall war Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem LG Münster, das die Wettbewerbszentrale führte, wie der
Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V. (FSA) mitteilt.
Wie kam es dazu? Der beklagte Anbieter vertreibt Zurrgurte zur Ladungssicherung, darunter Standard-Zurrgurte und Zurrgurte mit Langhebel-Ratschen. Ein Qualitätsmerkmal von Zurrgurten ist unter anderem die damit erreichbare
Vorspannkraft, die mit STF (
Standard Tension Force) abgekürzt wird und in daN (Dekanewton) auf dem Zurrgurt-Etikett angegeben wird.
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Ein Qualitätsmerkmal von Zurrgurten ist unter anderem die damit erreichbare Vorspannkraft, die als STF (Standard Tension Force) abgekürzt wird und in daN (Dekanewton) auf dem Zurrgurt-Etikett angegeben wird
Auf dem Standard-Zurrgurt gab der Anbieter die Vorspannkraft mit
STF 400 daN an, auf dem Zurrgurt mit Langhebel-Ratsche wurde die Vorspannkraft
500 daN angegeben. Beide Zurrgurte benennen auf den Etiketten die für diese Produkte maßgebliche EN-Norm 12195-2.
Die fraglichen Zurrgurte wurden vom Materialprüfungsamt (MPA) Nordrhein-Westfalen unter die Lupe genommen. Dabei wurden bei der Standard-Ratsche Vorspannkräfte mit einem
Mittelwert von 279 daN und 336 daN bei der Langhebel-Ratsche festgestellt – also deutlich unter den vom Hersteller angegebenen Werten: 30 Prozent darunter beziehungsweise, im letzteren Fall, sogar ein Drittel darunter.
Das Problem dabei:
Gefahr, Gefahr. Sie erinnern sich an die Meldung aus dem Verkehrsfunk:
Verlorene Ladung auf der Fahrbahn...? Die Angabe von zu hohen Vorspannkräften kann dazu führen, dass die Anzahl der zur korrekten Ladungssicherung notwendigen Zurrgurte falsch berechnet wird und deswegen zu wenig Zurrgurte eingesetzt werden. Die Ladung ist dann nicht ausreichend gesichert, kann herabfallen und dadurch Menschenleben gefährden.
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Zurrgurt-Ratschen sind echte Kraftpakete: Für maximale Sicherheit beim Zurren sorgen allerdings nur qualitativ hochwertige Ratschen
Die Beklagte hatte sich aber auf externe Prüfberichte berufen, in denen die angegebenen technischen Werte der Zurrgurte bestätigt wurden. Diesen Einwand hielt das Gericht jedoch für unerheblich, denn es sei nicht sicher erkennbar, ob die beauftragte Prüfstelle dasselbe Zurrgurtsystem geprüft habe und die dort ermittelte Vorspannkraft mit der des MPA vergleichbar sei. Für die Entscheidung des Verfahrens war es im Übrigen egal, ob vielleicht andere Zurrgurte als die getesteten den angegebenen Wert aufweisen. Die festgestellten Vorspannkräfte bei den von der MPA getesteten Gurte belegten den
Wettbewerbsverstoß nach §§ 3 und 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, so das Gericht.
Dementsprechend hat das Landgericht Münster (Urteil vom 29.08.2012, AZ: 026 O 20/12) die Beklagte
zur Unterlassung verurteilt, Zurrgurte mit den angegebenen Vorspannkräften von 400 und 500 daN zu bewerben, wenn dieser Wert tatsächlich nicht erreicht wird.
Sollte der beschuldigte Hersteller weiter mit zu hohen Vorspannkräften werben, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder sogenannte Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten für die Geschäftsführung.
HIntergrund
Zurrgurt ist nicht gleich Zurrgurt – auch wenn beide neu sind. Die europäische Norm EN 12195 schreibt im Detail die Festigkeit von Haken und Ratschen, die Bruchkraft und Dehnung des Gurtbandes je nach Zurrgurttyp vor. Und diese Norm fordert auch, dass Angaben, wie die zulässige Zugkraft (
LC= Lashing Capacity), die Vorspannkraft (
STF = Standard Tension Force) und die Dehnungswerte auf einem Etikett kenntlich gemacht werden.
Auf dieses Etikett sollte beim Kauf und auch später bei der Verwendung von Ladungssicherungsmitteln geachtet werden. Seriöse Hersteller halten sich an diese Mindestanforderungen der Norm, gehen sogar darüber hinaus und lassen sich die guten Eigenschaften ihrer Zurrgurte durch
GS-Prüfungen zertifizieren. Auch dieses GS-Zeichen erscheint dann auf dem Zurrgurtetikett.
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