14.07.2025
US-Zoll ermittelt gegen Sinoboom
Die
US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) hat ihre Entscheidung zu einer Beschwerde und Untersuchung wegen möglicher Zollhinterziehung durch Sinoboom Nordamerika auf Grundlage des
Enforce and Protect Act bekanntgegeben.
Die im vergangenen Oktober eingeleitete Untersuchung wurde durch eine Beschwerde der
Coalition of American Manufacturers of Mobile Access Equipment – hauptsächlich
JLG und Genie – ausgelöst. Sie behaupten, Sinoboom habe die Antidumpingzollverordnung A-570-139 und die Ausgleichszollverordnung C-570-140 auf die Einfuhr einiger selbstfahrender Hubarbeitsbühnen aus Polen umgangen.
In der jüngsten Erklärung der Behörde heißt es, sie habe erhebliche Beweise dafür gefunden, dass
Sinoboom Nordamerika Produkte durch Zollhinterziehung in die USA importiert habe. Insbesondere wurden in Polen hergestellte Produkte eingeführt, die zahlreiche Baugruppen und Komponenten chinesischen Ursprungs enthielten, ohne China als Ursprungsland angemessen offenzulegen. Infolgedessen wurden die entsprechenden Zölle nicht erhoben. Der Untersuchungszeitraum läuft seit dem 26. Juni 2023 bis heute.
Aufgrund ihrer Entscheidung wird die Behörde die Liquidation/den Verkauf aller von Sinoboom importierten Produkte, die Gegenstand dieser Untersuchung sind, bis auf Widerruf aussetzen. Sie wird außerdem die von Sinoboom hinterlegten fortlaufenden Bürgschaften überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Bürgschaften für einzelne Transaktionen verlangen, falls dies angemessen oder erforderlich erscheint.
Weiter heißt es: „Diese Entscheidung hindert die CBP nicht daran, im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, falls weitere zollrechtliche Bedenken festgestellt werden, darunter die Verhängung zivilrechtlicher Sanktionen oder die Untersuchung von Straftaten.“
Um das Bulletin selbst zu lesen, besuchen Sie bitte
diese Websseite.
Vertikal Kommentar
Als wir letztes Jahr das Sinoboom-Werk in Polen besuchten, gab es keine offensichtlichen Hinweise auf einen nennenswerten chinesischen Anteil an den dort für die USA gefertigten Produkten. Der Besuch fand zwar nur ein oder zwei Monate vor der Klageerhebung statt, aber mehr als ein Jahr nach Beginn des Untersuchungszeitraums. Es ist völlig normal, dass ein neues Werk zunächst Produkte aus dem Stammwerk montiert und gleichzeitig eine lokale bzw. nicht-chinesische Lieferkette aufbaut.
Es ist daher durchaus möglich, dass das Unternehmen im ersten Jahr des Untersuchungszeitraums einen höheren chinesischen Anteil hatte. Ob dies zu einer unbeabsichtigten oder versehentlichen Zollumgehung führte, wissen nur die Manager von Sinoboom Nordamerika.
Wenn es unbeabsichtigt war, sind sie nicht allein. So wurden beispielsweise vor einigen Jahren mehrere Kranhersteller für schuldig befunden, die Abgasvorschriften der EPA umgangen zu haben. Wir gehen davon aus, dass es sich eher um ein Missverständnis der Vorschriften als um einen Betrugsversuch handelte. Selbst wenn man sich die Erklärung der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CPA) ansieht, die zu diesem Artikel führte, ist die rätselhafte Formulierung dermaßen verwirrend, dass leicht nachvollziehbar ist, wie Fehler entstehen können.
Angesichts der sich ständig ändernden Zollregelungen ist es schwer nachzuvollziehen, wie es um die Einfuhr von Hubarbeitsbühnen und Komponenten in die USA bestellt ist, ganz zu schweigen von den Komponenten und Spezialstählen, die in in Amerika gefertigten Produkten verarbeitet werden. Wie die Zollbeamten mit den täglichen Änderungen Schritt halten, ist unklar.
Sicher ist jedoch, dass die Zölle die Hersteller zu Preiserhöhungen zwingen werden, um die Mehrkosten der globalen Lieferketten zu decken. Die Vermieter müssen diese letztlich in höheren Mietpreisen weitergeben, während die Kunden, die die Produkte verwenden, die Kosten tragen müssen. Wenn diese Kosten derart abgewälzt werden, wird der Bau neuer Maschinen und Gebäude teurer … und so weiter und so fort.
Wie immer gilt: Vorsicht vor unbeabsichtigten Folgen.
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