Endgültige Entscheidung: Die Europäische Kommission hat ihre „definitive“ Entscheidung über die Strafzölle veröffentlicht, die sie auf in China hergestellte Hubarbeitsbühnen anwenden will, wenn diese in die Europäische Union eingeführt werden. Oder um ihre eigene Terminologie zu verwenden: „AD698 - Antidumpinguntersuchung betreffend die Einfuhren von mobiler Zugangstechnik aus der Volksrepublik China“.
Der Schritt folgt auf eine Beschwerde der „Coalition to Restore a Level Playing Field in the EU Mobile Access Equipment Sector“ (Koalition zur Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen im EU-Sektor für mobile Höhenzugangstechnik), die sich offenbar aus Manitou und Haulotte zusammensetzt. Siehe: EU untersucht chinesische Hersteller wegen Dumping und die frühere Ankündigung: Anti-Dumping-Kampf: EU verhängt Strafzölle.
In der ursprünglichen Beschwerde hieß es, dass „chinesische Hersteller Hubarbeitsbühnen in Europa zu ‚Dumping‘-Preisen verkaufen, was der in Europa ansässigen Industrie schaden kann, da es zu einer Verringerung ihrer Einnahmen, ihrer Rentabilität und ihres Beschäftigungsniveaus führt.“
Die „definitive“ Entscheidung, von der man annimmt, dass sie, äh, wirklich definitiv ist, wurde am Dienstag veröffentlicht und umfasst 48 Seiten eng getippten formaljuristischen Text. Zunächst, so scheint es, hat die EU-Kommission keine eindeutigen Beweise für die Anwendung von Dumpingpreisen gefunden. Nach weiteren Stellungnahmen oder „Beweisen“ und Hinweisen der europäischen Hersteller sowie umfangreichen Beiträgen chinesischer Hersteller, vor allem derjenigen, die untersucht oder „beprobt“ wurden – JLG und Genie, Sinoboom und Dingli – sowie der chinesischen Regierung, der Chinesischen Handelskammer für die Ein- und Ausfuhr von Maschinen und Elektrogeräten (CCCME), der rumänischen Vertriebsgesellschaft Construct Machines und des deutschen Vertriebshändlers Norbert Wienold, die beide Genie-Produkte verkaufen, und des französischen Vermietunternehmens Kiloutou ist die Kommission jedoch zu einer anderen Schlussfolgerung gelangt.
Nach Anhörung und Prüfung aller Stellungnahmen kam die Europäische Kommission nun zu dem Schluss, dass einige Beweise für Dumping vorlagen, wobei der Hauptbeweis der rasche Anstieg der Verkäufe von in China hergestellten Produkten im Untersuchungszeitraum zu sein scheint. Sie verglich aber auch die chinesischen Herstellungskosten mit denen des brasilianischen Herstellers Madal Palfinger in Brasilien und stellte fest, dass das brasilianische Produktionsumfeld dem chinesischen am nächsten kommt, obwohl Madal nur einige LKW-Bühnen vor Ort herstellt und sich die brasilianische Stahlindustrie stark von der chinesischen unterscheidet, während sie den Vorschlag Chinas zurückwies, dass Malaysia ein repräsentativerer Vergleichsmarkt sei, was die Betriebskosten usw. angeht.
Als Ergebnis dieses Verfahrens hat die Kommission jedoch die meisten der ursprünglich vorgeschlagenen Strafzölle gesenkt.
Die (quasi-definitiven, immer noch vorläufigen?) Zölle werden wie folgt aussehen:
Sinoboom: 55,3 Prozent
JLG: 23,6 Prozent
Genie: 14,3 Prozent
Dingli: 31,3 Prozent
Für nicht in die Stichprobe einbezogene, kooperierende Hersteller: 28 Prozent
Diese namentlich angeführten Unternehmen findet man im Anhang des Amtsblattes der Europäischen Kommission L 2024/1915 vom 12.7.2024 auf Seite 57.
Für alle anderen Unternehmen gilt der Satz von 55,3 Prozent.
Alle hier aufgelisteten Hersteller produzieren in China (PRC = People's Republic of China)
Rückwirkende Zölle
Im Juni 2024 führte die Kommission eine „Registrierungsmaßnahme“ ein, die die Zollbehörden anwies, alle Importe chinesischer Hebebühnen und Baugruppen zu registrieren. Grundlage dafür war die Behauptung der Beschwerdeführer, dass die Importe in den Monaten seit Beginn der Untersuchung sprunghaft angestiegen seien und dass dies zeige, dass chinesische Hersteller vor Abschluss des Verfahrens Maschinen in Europa gehortet hätten, um mögliche Strafzölle kurz- bis mittelfristig zu vermeiden.
Die Kommission hat nun akzeptiert bzw. entschieden, dass der Anstieg der Importe auf saisonale Schwankungen zurückzuführen sei und dass sie keine Hinweise auf eine Vorratsbildung gefunden habe. Daher wird es keine rückwirkenden Zölle geben. Eine zusätzliche Untersuchung zu möglichen staatlichen Subventionen einiger der größeren Unternehmen aus China ist jedoch noch im Gange.
Startdatum
Soweit wir sehen konnten, handelt es sich bei den „definitiven“ Strafzöllen um vorläfige Zollsätze, deren endgültige Einführung bis spätestens 12. Januar 2025 erfolgen soll.
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